Nachfolgend informieren wir Sie heute über ein Ergebnis zum Thema "2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Maßnahme 32: Ehrenamtliche unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen; Einstellen des Zuschusses an das Augustinum Bildungswerk", das am 24.06.2021 in der Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates behandelt wurde.
In seiner Beschlussvorlage hat das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK den Bedarf, die vorhandenen Angebote und die Aufgabe des Unterstützungs- und Begleitdienstes dargestellt. Die durch die Einstellung des Zuschusses an das Augustinum Bildungswerk frei werdenden finanziellen Mittel sollen für den neu einzurichtenden Unterstützungs- und Begleitdienst für Menschen mit Behinderungen verwendet werden. Dieser unterstützt Personen, die selbständig ohne Assistenzleitungen leben, aber nicht alle Anforderungen des Alltags problemlos bewältigen können. Gerade die unter 65- jährigen Menschen mit Behinderungen sollen von den geplanten Angeboten profitieren.
Die Facharbeitskreise Freizeit & Bildung und Unterstützungsangebote im Behindertenbeirat haben ih ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Beschlussvorlage mitgezeichnet. Der Wegfall der städtischen Finanzierung für das Angebot des Augustinums wird jedoch ausdrücklich bedauert.
Mit einem Klick auf den nachfolgenden Screenshot können Sie die Stellungnahme herunterladen.
Quelle: BehindertenbeiratLHM
Gemäß Beschluss des Sozialausschusses wird der ehrenamtliche Unterstützungs- und Begleitdienst für Menschen mit Behinderungen, die in eigener Häuslichkeit leben, eingerichtet und die Maßnahme 32 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK somit umgesetzt. Der Zuschuss für das Augustinum Bildungswerk wird zum 31.12.2021 eingestellt.
Mit einem Klick auf den nachfolgenden Screenshot können Sie die Beschlussvorlage herunterladen.
Quelle: www.ris-muenchen.de