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 Die aufgelisteten Vereine sind Mitglieder im Behindertenbeirat und verfügen über einen Delegiertensitz in der Vollversammlung.

Anbei die Mitgliederliste als PDF-Datei. 

Aufnahme weiterer Vereine und Gruppen
Vereine, Verbände, Gruppen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen, die bisher nicht berücksichtigt sind, können nach der Geschäftsordnung der Vollversammlung des Behindertenbeirats einen Aufnahmeantrag stellen.
Im Antrag muss dargestellt werden, wie die Voraussetzung zur Aufnahme erfüllt werden.

Nach der Geschäftsordnung muss der Verein

  1. auf dem Gebiet der Behindertenarbeit bzw. der Inklusion von Menschen mit Behinderungen tätig sein oder es müssen mindestens 25 % der Mitglieder Menschen mit Behinderungen oder ihre Angehörigen sein,
  2. seit mindestens einem Jahr im Bereich der Stadt München tätig und noch nicht auf lokaler Ebene im Behindertenbeirat vertreten sein,
  3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten und
  4. einen nicht unwesentlichen Beitrag bei der Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen leisten.

Der Antrag muss vier Wochen vor der Vollversammlung, spätestens am 16.10.2026 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Stand: 04.12.2025