Logo des Behindertenbeirats
Alle vier Jahre wählt die Mitgliederversammlung des Behindertenbeirates die oder den Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München. Die*der Behindertenbeauftragte vertritt die Interessen der Münchner Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen. Sie*Er hat unter anderem Rederecht in allen Ausschüssen des Stadtrats und nimmt erheblichen Einfluss auf die gesamte Stadtpolitik und -gesellschaft. Sie*Er muss eine Behinderung im Sinne des SGB IX haben. 

Dieses Jahr endet die aktuelle Amtsperiode der / des Behindertenbeauftragten. Leider konnte die Wahl aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie in der Vergangenheit traditionell im Rathaus stattfinden. Daher wird die Wahl derzeit als Briefwahl vorbereitet. Alle Mitglieder des Behindertenbeirats wurden bereits darum gebeten, geeignete Kandidat*innen für das Amt vorzuschlagen. Die gültigen Vorschläge sind in der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats einsehbar oder telefonisch abrufbar.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirats - das sind ca. 200 Personen - werden in den nächsten Tagen zur Abgabe ihres Votums aufgefordert. Die Auszählung der Stimmen beginnt am 05.10.2020. Anschließend muss die gewählte Person noch offiziell vom Stadtrat benannt werden.

Hier geht die Landeshauptstadt einen besonderen Weg: Die*Der Behindertenbeauftragte wird nicht einfach nur benannt, sondern zunächst von den Mitgliedern des Behindertenbeirats mit und ohne Behinderungen auf breiter Basis gewählt und dann erst dem Stadtrat vorgeschlagen. Dem Behindertenbeirat obliegt hier eine große Verantwortung aber auch die Chance seinen Willen bei der Besetzung dieses wichtigen Amtes einzubringen.


Wir werden Sie auf dieser Website über das Wahlergebnis informieren.