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Fahrradfahren ist in einer Fußgängerzone grundsätzlich verboten. Aber wie ist das mit Hilfsrädern, insbesondere Dreirädern, die Personen mit Mobilitätseinschränkungen für ihr Fortkommen benötigen? Eine aktuelle Antwort liefert der Münchner Mobilitätsreferent Georg Dunkel unter dem Titel "München baut Barrieren ab II: Modellversuch für Menschen mit Hilfsrädern in der Fußgängerzone " in der Rathausumschau 33/2024. Die Ausführungen finden sich hier. Demnach geht es über einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigungen für mobilitätseingeschränkte Personen. D. h. man muss als Betroffener einen Antrag auf Einfahrgenehmigung stellen. Wird ein entsprechender Bescheid erteilt, kann man auch mit seinem Hilfsrad in Fußgängerzonen fahren. Den Bescheid sollte man in Kopie natürlich dabeihaben, falls kontrolliert wird. Gerne ist der FAK Mobilität bei der Formulierung eines Antrags behilflich. Wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (kro.

Der Antrag ist zu richten

An das Mobilitätsreferat
der Landeshauptstadt München
Grundsatzaufgaben (MOR-GB2.221
80313 München
per eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Termine FAK Mobilität

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