Logo des Behindertenbeirats

In der Münchner Innenstadt entstehen immer mehr Fußgängerzonen. Staus, Luftschadstoffe und Lärm werden weniger - Fußgängern haben mehr Raum. Viele Menschen begrüßen diese Veränderung – auch Menschen mit Behinderungen. Damit möglichst viele Menschen die Innenstadt auch weiterhin nutzen können, arbeiten wir mit der Verwaltung an einer Vereinbarung, um unsere Anliegen einzubringen..

Unsere Forderungen

  • für blinde und sehbehinderte Personen sollten tastbare und gut sichtbare Leitstreifen eingebaut werden.
  • Beschilderungen müssen groß, kontrastreich, für alle erkennbar und verständlich sein.
  • Behindertenstellplätze: Weil innerhalb der Fußgängerzonen keine Verkehrsmittel fahren dürfen, müssen weitere Wege zu Fuß zurückgelegt werden. Um die Wege zu verkürzen, müssen Behindertenstellplätze möglichst nah an den Fußgängerzonen entstehen.
  • Arzt- und Therapie-Praxen in Fußgängerbereichen müssen von gehbehinderten Patienten problemlos erreicht werden können, sei es mit Privat-Pkw oder Taxi.
  • Dreiräder, Roller oder Pedelecs werden gern von gehbehinderten Personen genutzt und sollten in Schrittgeschwindigkeit zugelassen werden und markierte Bereiche zum Abstellen zur Verfügung stehen.
  • Ein weitere Erleichterung wären Kleinbusse ( sogenannte Citybusse), die Haltestellen in der oder in der Nähe von Fußgängerzonen anfahren. Mit diesen Maßnahmen könnten sich dann auch mobilitätseingeschränkte Menschen über die von der Politik angestrebte „autofreie Altstadt“ freuen.

Wichtige Bausteine zur Mobilitätsunterstützung in großen Fußgängerbereichen sind die auf Betreiben des Behindertenbeirats eingerichteten Leihstationen für Elektro-Mobile. Dies gilt insbesondere für die Station hinterm Rathaus in der Weinstraße. Lesen Sie hier weiter. 

Fotos

Leitstreifen für Blinde in der Fußgängerzone Sendlinger Straße - leider zugestellt von Fahrrädern (Foto: Gerda Pamler).

2020 sendlinger str - mit Fahrrädern blockierte Leitstreifen

Mit Hilfsrädern in die Fußgängerzonen - wie geht das legal?

 Fahrradfahren ist in einer Fußgängerzone grundsätzlich verboten. Aber wie ist das mit Hilfsrädern, insbesondere Dreirädern, die Personen mit Mobilitätseinschränkungen für ihr Fortkommen benötigen? Eine aktuelle Antwort liefert der Münchner Mobilitätsreferent Georg Dunkel unter dem Titel "München baut Barrieren ab II: Modellversuch für Menschen mit Hilfsrädern in der Fußgängerzone " in der Rathausumschau 33/2024. Die Ausführungen finden sich hier. Demnach geht es über einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigungen für mobilitätseingeschränkte Personen. D. h. man muss als Betroffener einen Antrag auf Einfahrgenehmigung stellen. Wird ein entsprechender Bescheid erteilt, kann man auch mit seinem Hilfsrad in Fußgängerzonen fahren. Den Bescheid sollte man in Kopie natürlich dabeihaben, falls kontrolliert wird. Gerne ist der FAK Mobilität bei der Formulierung eines Antrags behilflich. Wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (kro).

Der Antrag ist zu richten

An das Mobilitätsreferat
der Landeshauptstadt München
Grundsatzaufgaben (MOR-GB2.221
80313 München
per eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Termine FAK Mobilität

  • Mi, 16.10. 15:00
  • Do, 14.11. 15:45
  • Di, 10.12. 15:45