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Satzung
Die Satzungen erlassen Rechte und Pflichten vom Stadtrat.


Das „Münchner Stadtrecht“ legt fest, was in der Stadt erlaubt ist – und unter welchen Voraussetzungen. Bei diesen Vorschriften unterscheidet man zwischen Satzungen und Verordnungen. Das ist aber nur eine formal-juristische Unterscheidung, die für die Bürger keine praktische Bedeutung hat: Satzungen sind all die gesetzlichen Regelungen, welche die Stadt für alle Belange erlässt, für die sie zuständig ist – unter Berücksichtigung des übergeordneten Rechts. So muss beispielsweise die Münchner Satzung über Hausmüllentsorgung die Vorgaben durch das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz berücksichtigen.
In der Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München sind die Aufgaben,Rechte, Pflichten,und die Zusammensetzung des Behindertenbeirats festgelegt.