Quelle: Behindertenbeirat/Dirk Meissner
Damit Inklusion auch in Freizeit und Sport realisiert wird, müssen alle Münchner Schwimmbäder auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Das bedeutet sowohl ausreichend barrierefreie Umkleiden und Toiletten vorzuhalten, als auch den Zugang zu allen Schwimmbecken zu ermöglichen.