Quelle: Behindertenbeirat / Dirk Meissner
Auch bei kleineren Umbauten muss auf die Vervollständigung der
Barrierefreiheit geachtet werden. Die Anzahl der Rollstuhlplätze
sollte 1 % der gesamten Zuschauerplätze umfassen. Bei jedem
Stück muss sich wenigstens eine Vorstellung für sinnes-behin-
derte Besucherinnen und Besucher eignen, z. B. durch Gebärden-
sprach-Übersetzung, Audiodescription für blinde Menschen, etc.