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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie: Sie ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Stadt direkt selbst zu entscheiden.


Seit 1995 haben die Bayern die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu starten. Von einigen Ausnahmen abgesehen, kann es jedes Thema aus der eigenen Stadt betreffen, muss aber eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Das Ziel eines Bürgerbegehrens ist - je nach Gemeindegröße - von mindestens 3 % bis 10 % der Gemeindebürger unterschrieben zu werden, denn nur dann findet ein Bürgerentscheid statt. Ein Bürgerentscheid läuft wie eine normale Wahl ab und hat das Ergebnis hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses, er ist also für die Verwaltung bindend.