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Mit der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 26.03.2009 bindendes Recht. Daher hat der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München einen Aktionsplan gefordert, der die Umsetzung der UN-BRK in München festlegt. Mit Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrats vom 24.11.2010 ( www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2167114.pdf ) wurde das Sozialreferat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten und allen städtischen Referaten einen Aktionsplan zu erarbeiten.

Seit Erteilung des Projektauftrag im April 2011 arbeiten nun Mitglieder des Behindertenbeirats aktiv am Aktionsplan mit. So sind sie auch in die Steuerungs- und die Projektgruppe eingebunden, wo grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden.

Die inhaltliche Arbeit an den Aktionen erfolgt in sechs Arbeitsgruppen:
1 Frühe Förderung, Schule, Bildung
2 Gesundheit, Rehabilitation, Prävention, Pflege, Selbstbestimmte Lebensführung
3 Arbeit Beschäftigung
4 Barrierefreiheit, Mobilität, Bauen
5 Erholung, Freizeit, Kultur, Sport
6 Bewusstseinsbildung, Politische Teilhabe, Recht, Statistik, barrierefreie Kommunikation

Einen Überblick über den aktuellen Stand können Sie sich unter
http://www.muenchen-wird-inklusiv.de/ verschaffen. Geplant ist, dass der Aktionsplan Mitte des Jahres 2013 dem Münchner Stadtrat zum Beschluss vorgelegt wird.